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Barrierefreie Websites

Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Tastatur, Screenreader oder schlechten Augen bedienen. Das hilft allen Besuchern, und für manche Betriebe ist es Pflicht. Hinzmedia klärt mit Ihnen, ob Sie betroffen sind, prüft Ihre Seite und setzt um, was nötig ist.

Sind Sie überhaupt betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 unter anderem für Websites und Shops, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa buchen oder kaufen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Für Ihren Einzelfall fragen Sie am besten Ihre Rechtsberatung, wir liefern dafür die technischen Fakten.

Nach welchem Standard wir prüfen

Maßstab ist derzeit die Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Im September 2026 erschien die neue Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2. Wer neu baut, kann sie gleich berücksichtigen, auch wenn sie im Amtsblatt der EU noch nicht genannt ist.

Was wir konkret tun

Wir testen Ihre Seite mit automatischen Werkzeugen und von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Danach bekommen Sie eine Liste der Probleme, sortiert nach Dringlichkeit und in verständlichen Worten. Oft sind es wenige Punkte, die viel ausmachen: Kontraste, Überschriften, Formulare, Beschriftungen, Untertitel. Fallen Sie unter das Gesetz, kommen die vorgeschriebenen Informationen zur Barrierefreiheit dazu.

Keine Angst, aber auch kein Aufschub

Die Marktüberwachung baut sich gerade erst auf, sie sitzt in Magdeburg. Bußgelder sind möglich, Zahlen zu Verfahren haben wir bisher nicht gefunden. Wir verkaufen Ihnen deshalb keine Panik. Wer ohnehin neu baut oder einen Shop betreibt, sollte das Thema aber jetzt mit erledigen, später ist es teurer.

Was dazugehört

  • Klärung, ob Sie betroffen sind
  • Prüfung nach WCAG
  • Test mit Tastatur und Screenreader
  • Maßnahmenliste in verständlichen Worten
  • Umsetzung
  • Pflichtinformationen zur Barrierefreiheit
  • Schulung für Redakteure

Hier raten wir ab

  • Sogenannte Overlay-Werkzeuge, die per Knopfdruck Barrierefreiheit versprechen. Sie ersetzen keine saubere Umsetzung.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich, ob meine Website BFSG-konform ist?

Automatische Checks finden nur einen Teil der Probleme. Eine erste eigene Prüfung: Lässt sich die Seite nur mit der Tastatur bedienen, sind Texte gut lesbar, haben Bilder Beschreibungen und Formulare Beschriftungen? Für einen belastbaren Stand gehört ein Test von Hand dazu, den übernehmen wir gern.

Gilt das auch für Schulen, Vereine und Stiftungen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Öffentliche Stellen haben eigene Regeln. Bei Vereinen und Stiftungen kommt es darauf an, ob online Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Lassen Sie das im Zweifel rechtlich prüfen.

Reicht eine einmalige Prüfung?

Für den Moment ja. Sobald neue Inhalte dazukommen, kann es wieder Probleme geben. Deshalb schulen wir auf Wunsch auch die Menschen, die Ihre Seite pflegen.

Quellen

Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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